Abgrenzung zu anderen Rechtsformen
Verein oder Genossenschaft - was ist besser?
Wenn jemand ein neues, soziales Projekt initiieren möchte, stellt sich natürlich häufig die Frage, ob es nicht besser wäre, einen Verein zu gründen. Auch wenn es darauf keine pauschale Antwort gibt, kann doch durch gewisse Unterschiede eine erste Entscheidung getroffen werden:
Der wesentliche Unterschied zwischen Genossenschaft und Verein
- Eine Genossenschaft ist vom Hauptzweck her wirtschaftlich orientiert, während ein Verein grundsätzlich ausschließlich ideelle Zwecke verfolgt.
- Über das Genossenschaftsmodell wird gemeinsames Kapital zum Zweck der Mitglieder eingesetzt, die somit Vorteile haben, z.B. über besondere Konditionen für Dienstleistungen, Zeit oder Geld.
Das haben Genossenschaften und Vereine gemeinsam:
- Es wird kein Mindestkapital benötigt - bei gleichzeitiger Haftungsbegrenzung auf das Vereins- bzw. Genossenschaftsvermögen.
- Beide Rechtsformen haben keine geschlossene Mitgliederzahl, so dass der Ein-/Austritt eines Mitglieds nicht gleich die Auflösung bedeutet.
- Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist bei beiden möglich.
- Auch das basisdemokratische Stimmrecht ist bei beiden vorhanden.
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Die Rechtsformen im Überblick
MERKMALE | EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFT | EINGETRAGENER VEREIN | KAPITALGESELLSCHAFTEN |
---|---|---|---|
Zweck | wirtschaftlich, sozial, kulturell | jeder, aber grds. kein wirtschaftlicher | grds. jeder |
Mindestkapital erfolrderlich | nein | nein | ja |
Haftungsbegrenzung | ja | ja | ja |
geschlossene Mitgliederzahl | nein | nein | ja |
Eine Stimme pro Kopf | ja | ja | nein |
Ausführlicher Vergleich der Rechtsformen
(zur Verfügung gestellt vom Genossenschaftsverband Bayern e.V.)