Anlaufstellen & Förderung
Anschubfinanzierung als Sozialgenossenschaft
Um über anfängliche finanzielle Engpässe hinwegzuhelfen, können Neugründerinnen und Neugründer zudem eine Anschubfinanzierung erhalten. Bis zu 30.000 Euro stehen modellhaften Genossenschaften im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zur Verfügung.
Für eine Förderung kommen innovative Genossenschaftsgründungen im sozialen Bereich in Betracht, die eine Vorbildfunktion einnehmen und damit zur Bekanntheitssteigerung beitragen können.
Wenn Sie für eine entsprechende Förderung in Betracht kommen oder Fragen haben, wenden Sie sich an uns unter der E-Mail: sozialgenossenschaften@stmas.bayern.de
Anlaufstellen
Sollten Sie bei der Gründung Ihrer Genossenschaft Fragen haben, finden Sie hier eine Auswahl möglicher Stellen, die Ihnen bei Ihren Fragen weiterhelfen können:
- Anlaufstellen bei Fragen zur Rechtsform der Genossenschaft und ihrer Gründung:
Wenden Sie sich an die zuständigen regionalen bzw. branchenspezifischen Prüfungsverbände - Anlaufstellen bei steuerrechtlichen Fragen (insbesondere wegen einer Anerkennung der Gemeinnützigkeit):
Wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt www.finanzamt.bayern.de - Bei Fragen zum Geschäftsbetrieb vor Ort bzw. zu Vernetzungsmöglichkeiten können Sie sich an folgende Anlaufstellen wenden:
- Die zuständige Stelle Ihrer Kommune
- Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände vor Ort
- Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement
- Freiwilligenagenturen in Bayern
Nützliche Internetseiten
- Informationen zur Gründung von Genossenschaften vom Deutschen Genossenschafts-und Raiffeisenverband (DGRV): www.genossenschaften.de
- Gründerseiten des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) zu den Themen