Schritt 2: Satzung schreiben
Als nächsten Schritt müssen Sie die Unternehmensidee in einer Satzung zu Papier bringen. Eine Satzung ist das A und O, denn
- sie regelt die Struktur der Genossenschaft und die rechtlichen Verhältnisse der Mitglieder untereinander.
- sie beschreibt die Unternehmens-/Projektidee (am besten auf Basis des
bereits bestehenden Geschäftsplans)
Fakultative Regelungen:
Darüber hinaus kann die Satzung natürlich auch weitere Bereiche regeln, soweit dies durch das Gesetz ausdrücklich zugelassen ist, vgl. § 18 S. 2 GenG.
Regelungsmöglichkeiten sind insbesondere in den §§ 7a, 8a GenG geregelt, wie z. B. die Möglichkeit einer Sacheinlage, die Festlegung eines Mindestkapitals und die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder.