Schritt 2: Satzung schreiben

Als nächsten Schritt müssen Sie die Unternehmensidee in einer Satzung zu Papier bringen. Eine Satzung ist das A und O, denn

  • sie regelt die Struktur der Genossenschaft und die rechtlichen Verhältnisse der Mitglieder untereinander.
  • sie beschreibt die Unternehmens-/Projektidee (am besten auf Basis des
    bereits bestehenden Geschäftsplans)  

Checkliste Satzung:

Das Genossenschaftsgesetz sieht für die Erstellung der Satzung zwingende sowie fakultative Regelungen vor.

Zwingende Regelungen:

Die zwingenden Angaben sind in den §§ 6, 7, 36 Abs. 1, 68 Abs. 1 GenG geregelt und erfordern folgende Bestimmungen, die Ihnen als interaktive Checkliste zur Verfügung steht:

Fakultative Regelungen:

Darüber hinaus kann die Satzung natürlich auch weitere Bereiche regeln, soweit dies durch das Gesetz ausdrücklich zugelassen ist, vgl. § 18 S. 2 GenG.

Regelungsmöglichkeiten sind insbesondere in den §§ 7a, 8a GenG geregelt, wie z. B. die Möglichkeit einer Sacheinlage, die Festlegung eines Mindestkapitals und die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder.

Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften
Arbeitspapier zur Ausgestaltung der Satzung

Das Arbeitspapier/Formular zur Ausgestaltung der Satzung, zur Verfügung gestellt vom Genossenschaftsverband Bayern e.V., wird momentan überarbeitet und steht in Kürze wieder zur Verfügung.